Dazu bitte den Aufnahme-Antrag ausfüllen und unterschreiben zusammen mit:
An den 1. Vorsitzenden (Adresse siehe Aufnahme-Antrag) per Post oder nach Terminvereinbarung überreichen. Die Angaben auf den Antrag werden für die Eintragung in den Sportfischerpass benötigt. Die Daten werden maschinell gespeichert und nur für Vereinszwecke genutzt.
Mitgliedsbeitrag Erwachsene ab 18 Jahre 120,00 €
Mitgliedsbeitrag Jugendliche bis 17 Jahre 40,00 €
Aufnahmegebühr Erwachsene ab 18 Jahre 100,00 €
Aufnahmegebühr Jugendliche bis 17 Jahre 40,00 €
Die vorläufiges Mitgliedschaft beginnt nach der vollständigen Bezahlung des Erstbeitrages und der Aushändigung des
– Sportfischer-Pass
– Fangbuch
– Terminliste
– Satzung und Gewässerordnung
– durch Beitragsmarken nachgewiesene Bezahlung des Mitgliedsbeitrages
– sowie der einmaligen Aufnahmegebühr
Die Folgebeiträge werden im Lastschrifteinzugsverfahren zum 15.02. eines Jahres eingezogen.
Dafür wird ein unterschriebenes SEPA-Mandat benötigt (siehe Download im Bereich Formulare)
In der Jahreshauptversammlung wird über die Aufnahme der Probemitglieder abgestimmt,
die endgültige Mitgliedschaft wird erst mit der positiven Beschlussfassung durch die
Mitgliederhauptversammlung wirksam.
Wir freuen uns auf rege Teilnahme an den Arbeitsdiensten, jährliches An- und Abangeln,
sowie alle Veranstaltungen am und ums Gewässer und wünschen viel Spaß und gute Kameradschaft
Die Termine hierfür werden auf der Jahreshauptversammlung bekannt gegeben.
Rechte & Pflichten der Mitgliedschaft
Die aktiven Mitglieder sind verpflichtet Arbeitsstunden (10 Stunden/Mitglied im Jahr)
für Gewässerpflege sowie die Teilnahme einmal im Jahr an einer Mitgliederversammlung.
Die zu leistenden Arbeitsstunden werden im Voraus vom Vereinsvorstand festgelegt.
Fehlstunden werden pro Stunde zu 10,00 € in Rechnung gestellt (gilt nicht für Jugendliche bis 18 Jahre).
An den vereinseigenen Gewässern dürfen geangelt werden:
Erwachsene Vereinsmitglieder mit drei Ruten (mit je einem Haken) und
Jugendliche Vereinsmitglieder mit zwei Ruten (mit je einem Haken)
Entnommen werden dürfen pro Gewässer und Woche:
Erwachsene 3 Edelfische (davon jedoch nur 3 Karpfen insgesamt pro Woche)
Jugendliche 2 Edelfische (davon jedoch nur 1 Karpfen insgesamt pro Woche)
(Edelfische sind Zander, Forelle, Schleie und Karpfen sowie Hecht im Gewässer in Heist)
Alle Vereinsrechte ruhen, wenn fällige Vereinsbeiträge nicht beglichen wurden.
Bei festgestellten Verstößen kann eine zeitlich begrenzte Gewässersperre oder der Ausschluss aus dem Verein ausgesprochen werden.
Die Mitgliedschaft endet durch freiwilligen Austritt. Der Austritt kann nur zum Jahresende unter Einhaltung einer vierteljährlichen Kündigungsfrist erfolgen.