Gewässer in Unterglinde und Heist für Mitglieder
(040) 830 20 34
sieg@asv-schenefeld.de

Mitglied werden

Vereinsbeitritt

Wie wird man Mitglied im ASV Schenefeld?

Dazu bitte Aufnahme-Antrag  

ausfüllen & unterschreiben und zusammen mit  

– Kopie des Fischereischeinprüfung-Zeugnis
– gültiger Jahresfischereischein
– 2 aktuelle Passfotos (35x50mm)
– SEPA-Mandat für den Bankeinzug

an den 1. Vorsitzenden (Adresse siehe Aufnahme-Antrag) per Post oder nach Terminvereinbarung überreichen.

Die Angaben auf den Antrag werden für die Eintragung in den Sportfischerpass benötigt.
Die Daten werden maschinell gespeichert und nur für Vereinszwecke genutzt.


Mitgliedsgebühren
Jahresbeitrag


Mitgliedsbeitrag Erwachsene ab 18 Jahre   120,00 €
Mitgliedsbeitrag Jugendliche bis 17 Jahre   40,00 €

Einmalige Aufnahmegebühr  (entfällt für das Aufnahmejahr 2023)
gültig ab 01.01.2024


Aufnahmegebühr Erwachsene ab 18 Jahre 100,00 €
Aufnahmegebühr Jugendliche bis 17 Jahre 40,00 €

Die vorläufiges Mitgliedschaft beginnt nach der vollständigen Bezahlung des Erstbeitrages (bar oder per Überweisung) mit der Aushändigung des

– Sportfischer-Pass
– Fangbuch
– Terminliste
– Satzung und Gewässerordnung
– durch Beitragsmarken nachgewiesene Bezahlung des Mitgliedsbeitrages
– sowie der einmaligen Aufnahmegebühr (Aufnahmegebühr entfällt für 2022 und 2023!)

Die Folgebeiträge werden im Lastschrifteinzugsverfahren zum 15.02. eines Jahres eingezogen.
Dafür wird ein unterschriebenes SEPA-Mandat benötigt (siehe Download im Bereich Formulare)

In der Jahreshauptversammlung wird über die Aufnahme der Probemitglieder abgestimmt,
die endgültige Mitgliedschaft wird erst mit der positiven Beschlussfassung durch die
Mitgliederhauptversammlung wirksam

Was erwarten wir?

Das Führen einer Fangstatistik :
– Ausfüllen von Fangmeldungen (entsprechende Formulare zum Download im Bereich „Formulare“)
– regelkonformes Verhalten gemäß der gesetzlichen Vorgaben
Wir freuen uns auf rege Teilnahme an den Arbeitsdiensten, jährliches An- und Abangeln,
Veranstaltungen, Spaß und gute Kameradschaft bei unseren Vereinsfeiern (Grillabende und vieles mehr)

Die Termine hierfür werden auf der Jahreshauptversammlung bekannt gegeben.

Rechte & Pflichten der Mitgliedschaft

  • Die aktiven Mitglieder sind verpflichtet,  Arbeitsstunden für Gewässerpflege etc. zu leisten. Diese betragen zur Zeit 10 Stunden/Mitglied im Jahr

Die zu leistenden Arbeitssunden werden im Voraus vom Vereinsvorstand festgelegt. Fehlstunden werden pro Stunde zu 10,00 € in Rechnung gestellt (gilt nicht für Jugendliche bis 18 Jahre).

  • Verpflichtende Teilnahme einmal im Jahr an einer Mitgliederversammlung
  • an den vereinseigenen Gewässern dürfen angeln
    Erwachsene Vereinsmitglieder mit drei Ruten (mit je einem Haken) und
    Jugendliche Vereinsmitglieder mit zwei Ruten (mit je einem Haken)

    Entnommen werden dürfen pro Gewässer und Woche:
  •         Erwachsene      3 Edelfische (davon jedoch nur 3 Karpfen insgesamt pro Woche)
  •         Jugendliche      2 Edelfische (davon jedoch nur 1 Karpfen insgesamt pro Woche)

(Edelfische sind Zander, Forelle, Schleie und Karpfen sowie Hecht im Gewässer in Heist)

Alle Vereinsrechte ruhen, wenn fällige Vereinsbeiträge nicht beglichen wurden.
Bei festgestellten Verstößen kann eine – zeitlich begrenzte- Gewässersperre oder der Ausschluss aus dem Verein ausgesprochen werden.

Die Mitgliedschaft endet durch freiwilligen Austritt. Der Austritt kann nur zum Jahresende unter Einhaltung einer vierteljährlichen Kündigungsfrist erfolgen.

Wir freuen uns über neue Mitglieder mit Spaß am Angeln und toller Kameradschaft!